… posthum verklagren.
ja, warum denn bloß?
fried hat gestanden, im besitz pornografischen materials zu sein.
„Dank dem Studium
einer größeren Sammlung
moderner Porno-Fotos
fand ich heraus
daß die Einführung
eines männlichen Gliedes
((….))
in ein weibliches
freiwillig aufgetanes Geschlechtsorgan
ohne Zutun von Peitschen
Messern und Würgebehelfen
eine relativ selten gewordene
Abart von Sex sein muß“
was ist mit fried trotz seines eingeständnisses, pornografisches material „studiert“ zu haben („studiert“ – was für eine billige ausrede) passiert? man ihn ausgezeichnet und geehrt:
- 1972 Würdigungspreis für Literatur
- 1977 Internationaler Verlegerpreis der Sieben (Prix International des Editeurs)
- 1978 Österreichischer Würdigungspreis für Literatur
- 1980 Literaturpreis der Stadt Wien
- 1983 Literaturpreis der Stadt Bremen
- 1985 Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien
- 1986 Österreichischer Staatspreis für Verdienste um die österreichische Kultur im Ausland
- 1986 Carl-von-Ossietzky-Medaille
- 1987 Goldener Schlüssel der Stadt Smederevo (Jugoslawien)
- 1987 Georg-Büchner-Preis
- 1988 Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück (Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft)
posthum verklagen eine richtig schöne Ironie in Richtung Sarkasmus.
Aber dennoch dein Artikel sagt sehr viel über die derzeitige Geisteshaltung
der heutigen Justiz aus…. viele sind wohl richtig plem, plem geworden…..
denn dann müßten tausende von Literaten, Malern Bildhauern auch posthum angeklagt werden…… denn wie sollte jmd , hier Erich Fried, noch bestraft werden,
…. vielleicht indem man sein Grab schändet oder sogar möglicherweise indem man die noch lebenden Erben in Sittenhaft nimmt, was juristisch gar nicht mehr möglich ist …..
wir leben in einer Zeit des totalen Umbruchs – die Sexualität wird gerade hier auch in
der BRD gesteuert von den Vereinigten Staaten, Dort sind wohl die Gegensätze diesbezüglich nicht größer als man sich vorstellen kann…. Einerseits werden dort die meisten Pornos gedreht.. andererseits werden dort Menschen, die das Wort Porno auch nur aussprechen öffentlich geächtet…… es ist der pure Wahnsinn…
na ja wir müssen versuchen in so einer verrückten Welt zu überleben…. bis dass die ersten ABC Waffen auch hier eingesetzt werden…. und dann wars das….
Sehr schade für unsere Nachkommen……….
Die neue Prüderie hat m.E. auch hierzulande schon lange Einzug gehalten… 😦
Während ein kleinerer Teil der Bevölkerung immer exzessiver ihre Gelüste auslebt, gehen viele wieder weit prüderen Theorien nach und schreien nach Abtreibungsverboten und ähnlichem…
War es eigentlich nicht schon immer so, dass hauptsächlich von Angehörigen einer dekadenten Oberschicht die „abartigsten“ Sexualpraktiken praktiziert wurden bzw. eben jene die „seltsamsten“ diesbezüglichen Neigungen hatten? Man denke da beispielsweise nur an die alten Griechen und Römer (die „Haltung von Lustknaben“ oder „Sodomie“ z.B.). Außerdem: Wer hat eigentlich wann festgelegt, was „normal“ ist und was „abartig“? Was „gesund“ und was „krank“? Was „harmlos“ und was „pervers“? Sodomie und die Sache mit den Lustknaben jedenfalls galten seinerzeit wohl allgemein als nichts „Schlimmes“, waren sozusagen als „normal“ betrachtet worden – zumindest innerhalb der antiken „Leistungsträgerkreise“.
Möglicherweise ist eine gewisse „perverse“ sexuelle Neigung ja auch heute noch eine unabdingbare Grundvoraussetzung dafür, dass man es überhaupt nach ganz oben in die „Leistungsträgerkreise“ schaffen und sich dort auch längerfristig behaupten kann. So wurden bei „käuflichen Damen“ z.B. ja auch schon in Windeln gewickelte Oberstaatsanwälte ertappt. Und vielleicht ist so eine angeborene bzw. genetisch weitergegebene sexuelle Perversität ja auch eine Miterklärung für die asozialen und empathiefreien Denk- und Verhaltensweisen unserer modernen „Leistungs,- Leitungs- und Funktionseliten“.
Dazu fällt mir glatt noch ein uraltes Witzchen ein:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „erotisch“ und „pervers“?
Erotisch ist, wenn man seiner Partnerin zärtlich mit einer Entenfeder über den Bauch streicht. Und was ist pervers? Wenn man die Ente an der Feder dran lässt…*ähem*
Sexualität die Dominanz oder Unterwerfung unterschiedlichster Ausprägung beinhaltet, kann nur an Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit gemessen werden.
>staatswaldschaft< 😀
Hat dies auf waltraudblog rebloggt.
@Dr. Baum. Was Ihr neuerliches angenda setting betrifft, verkennen Sie m.E. die Lage. Nicht bedeutende Autoren wie Goethe, Fried etc. und deren Pädophilie ist angesagt. Sondern daß sich hinter einem TOLLHAUS-Stück jetzt mit dem prompten Rücktritt BM Friedrichs politisch EingeMACHTes aufscheint. Genauer: es geht um politische Macht. Nicht unbedingt erwartet hält BILD aktuell dagegen (bleibt abzuwarten wie lange). Die Grundlage für dies alles: bei Kinderporno auffm Rechner reicht schon das Gerücht. Und der soziale Tod in der bürgerlichen Welt ist unvermeidbar (da nützen später auch alle gerichtlichen Freisprüche wenig). Es kann aber auch politisch so kommen: was als „Fall“ Edathy begann kann sich noch in diesem schmalen Monat im Brecht´schen Sinn als „Lehrstück“ in Sachen bürgerliche MACHTausübung im gegenwärtigen Politdeutschland erweisen … Mit freundlichem Gruß, DJ Mike
mike, ich neige manchmal dazu herumzualbern. als ich das mit fried und göthe schrieb, wusste ich noch nichts von friedrichs erzwungenen rücktritt. das, was ich nicht sagte, bietet zum beispiel ihnen, das noch zu sagende hinzuzufügen. sehen sie es mal so.
Jau, lieber Dr Baum, dann seh ich das mal ab jetzt so;-)
Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
sowie in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Die von vielen Bloggern und Kommentatoren eingeforderte Unschuldsvermutung, resultierend aus dem Rechtsstattsprinzip des Artikel 20 GG, ist ein hilflsoser Appel an das Ideal eines Rechststaates, den es in Deutschland schon lange nicht mehr gibt. Demnach würde die Unschuldsvermutung mit dem Schuldspruch ihr Ende finden bzw. mit einem Freispruch bestätigt werden.In den Fällen Harry Wörz und Gustl Mollath (gerichtliche Attestierung der Gemeingefährlichkeit trotz Freispruch) hat aber die Unschuldvermutung nicht zu einem rechtlich korrekten Abschluss geführt. Justizirrtümer waren unter anderem ein Grund, die Todesstrafe abzuschaffen. Sie zeigen aber auch, dass die Unschuldsvermutung (bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung des Gegenteils) nicht weiterhilft. Rechtsstaatlichkeit einzufordern, ist so illusorisch, wie Petitionen zu unterzeichnen.
Juristen lernen im 1. Semester: „Sie bekommen vom Gericht nicht Ihr Recht, sondern ein Urteil!“
Die Unschuldsvermutung hat sich zu einem Instrument zum Schutz prominenter oder elitärer Tätergruppen aus dem gesellschaftlichen Spektrum des Geldadels etabliert. Denn das Gegenstück zur Unschuldsvermutung ist z. B. die im Arbeitsrecht verankerte Möglichkeit der Verdachtskündigung. Es reicht der Verdacht vertragswidrigen Verhaltens, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündigen. Wenn ich dann noch lese, dass gegen die Hauptverantwortlichen für den Tod von 21 Menschen und für über 500 Verletzte strafrechtlich keine Anklage erhoben wird, sondern nur gegen die willigen Vollstrecker auf den unteren Ebenen, dann wird die Unschuldsvermutung bei bestimmten Gleicheren unter Gleichen schnell zur vorauseilenden Unschuldsgarantie.
Falls es sich dabei auch noch um ein unteilbares Rechtsprinzip, resultierend aus den Erkenntnissen der Nazizeit handeln sollte, verwirrt es noch mehr. Hitler, Himmler, Goebbels und Mengele wurden nicht verurteilt. Gegen sie wurde auch nicht ermittelt. Gilt für sie auch die Unschuldsvermutung. Oder nehmen wir Andreas Breijvik und andere, auf frischer Tat ertappte Täter. Was ist mit dem Kampusch-Folterer Prikopil? Unschuldsvermutung bis heute, weil nie verurteilt?
@Altautonomer
Sie argumentieren anregend wenn auch manchmal ins Leere: Göring kapselte sich suicidal aus der Landschaft während der Nürnberger Tribunals, Herren letzter Reichskanzler und letzter ReichIM Hiter und Himmler schon paar Monate früher April/Mai 45. Aus Ihrem m.E. richtigen Hinweis „Die Unschuldsvermutung hat sich zu einem Instrument zum Schutz prominenter oder elitärer Tätergruppen aus dem gesellschaftlichen Spektrum des Geldadels etabliert“ ergibt sich im Umkehrschluß nicht was Sie vermuten. Und wenn Jusstudies nicht erst beim Repetitor (ich war mal kurz sowas), sondern schon im „Jura“ genannten Propädeutikum sowas lernen (sollen) wie “Sie bekommen vom Gericht nicht Ihr Recht, sondern ein Urteil” – dann ist das doch realistisch und noch der harmloseste Jusdreck, den die als bürgerliche Ideologie lernen (sollen) … Besten Gruß, Mike.
Das Fähnlein der „Aufrechten Deutschen Politiker!“
>
> Eigentlich ist es ja überhaupt nicht so neu, dass insbesondere unsere Innenminister, die doch der Hort der Rechtsnorm in unserem Lande sein sollten, des öfteren so deutlich diese selbst verordneten Normen, fast ungestraft, brechen.
>
> Rechtsbrüche, Ämterpatronage, Vorteilsnahme und viele weitere Vergehen, die nur nicht geahndet werden können, weil entweder die Bruderschaft die Aufdeckung verhindert, oder die Abgeordneten-Immunität den Staatsanwaltschaften die Hände bindet.
>
> Das geht schon seit den 50er Jahren so, dass sich Affaire an Affaire reiht. Rücktritte sind dabei die Seltenheit, oder der Rauswurf wird von den Parteimitgliedern so deutlich formuliert, dass der Rücktritt eigentlich nur die logische Konsequenz ist.-
>
> Ein Unrechtsbewußtsein ist dabei nicht zu registrieren, obwohl bei vielen die Eidesabgabe noch deutlich im Bewußtsein sein sollte. Das trifft besonders auf diejenigen zu, die durch Rotation in den verschiedenen Ressorts den Eid wohl auswendig hersagen könnten. So scheint bei vielen auch der christliche Glaube nur vorgespielt zu sein, denn in letzterer Lehre wird die Verinnerlichung doch gefordert.
>
> Die Arroganz der „Zurück-Getretenen“ manifestiert sich hier in dem Auspruch des Ministers Friedrich, der in seiner letzten Rede mit Weihwasserspritzen nicht geizte und der es sich nicht verkneifen konnte, vor der versammelten Medienpräsenz zu vermelden,
> „Ich Komme Wieder!“, fast filmreifer Ausspruch, wie einige sich erinnern werden!
>
> Wenn er dann vermutlich wieder zu „Ehren“ (ich mag dieses Wort in solchem Falle ungern benutzen) gekommen sein sollte, reiht er sich bei den damaligen „3K“ ein.
>
> Alle diese vorliegenden Fälle lassen einige Spekulationen zu – wenn Minister in andere, wesensfremde Ressorts verschoben werden, kann es dann sein, dass man sie mundtot machen will? Will man verhindern, dass aus Gehässigkeit unangenehme Interna an die Öffentlichkeit gelangen könnten? Oder versucht man gar, Ressorts zu schaffen, um dem Delinquenten einen guten Abgang und den Beibehalt späterer Dotierung zu verschaffen – auch dafür gibt es eine Vielzahl von Beispielen.
>
>Wer jedoch nun glaubt, die Hatz hätte ein Ende gefunden, der wird unangenehm überrascht dadurch, dass nun erst die gegenseitigen Schuldzuweisungen, die Angelegenheit noch einmal aufbauschen. Anläßlich der bevorstenden Kommunalwahlen in Bayern, möchte man den Makelbehafteten „Rück-Tritt“ eines dort „verdienten“ Ministers, nicht auf sich beruhen lassen und schiebt den Schwarzen Peter dem eigentlich unbeliebten Koaltionspartner zu. – Dass sich auf Diesen nun die gesammelte Medienpräsenz stürzt, ist nur verständlich. Gibt es hier doch wieder reichlich Futter für die nächsten Ausgaben; gleichzeitig setzt es den Koalitionspartner unter erheblichen Druck, denn auch von dort gibt es eine Menge von Ungereimtheiten.
>
>Fakt ist jedoch die Tatsache, dass Dienststellen, die zur absoluten Geheimhaltung angehalten sind und nur ihrem obersten Dienstherrn zu Auskünften verplichtet sind und die Dieser NUR dem obersten Regierungsmitglied mitteilen darf, damit von dort Maßnahmen getroffen werden. Das jedoch scheint nicht erfolgt zu sein, weil sonst Frau Merkel davon ebenfalls gewußt haben müsste? –
>
>Die ganze Hysterie um den Stein des Anstoßes, der zur Zeit erst im Visier der Ermittlungsbehörden steht, wird im Grunde genommen auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen, denn in dieser Zeit wird nicht regiert, oder man benutzt solche Anlässe zur Ablenkung der Bevölkerung von unpopulären Regierungsgeschäften, die dann nur noch durchgewunken werden.
>
>Was wir davon haben – NICHTS ! – ausser dass uns nur das Wissen bleibt, wir werden für den kleinsten Gesetzesverstoß bestraft – Jene jedoch, die diese Gesetze machen, bleiben selbst davon verschont. Verschont auch oft dadurch, dass Politoffiziere an den höchsten Stellen der Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaften stehen, die letzteren die Hände binden können!
>
> Welch ein Glück, dass es Whistleblower und die Medien gibt; auch wenn letztere, mehr mit Sicht auf die Auflagenhöhe, oft über das Ziel hinauschiessen.
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