Wer also gegen Putin demonstriert, macht sich der Gotteslästerung schuldig. Gegen Putin zu sein, heißt, aus religiösem Hass heraus zu handeln.
>>Moskau: Gericht verurteilt Mitglieder der kremlkritischen Punkband „Pussy Riot“
In Moskau hat ein Gericht die drei angeklagten Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot wegen Rowdytums aus religiösem Hass schuldig gesprochen. Das Strafmaß wird später bekanntgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Freiheitsentzug beantragt. Die Musikerinnen sitzen seit fünf Monaten in Untersuchungshaft. Sie hatten in einer Kirche in Moskau gegen den damaligen Regierungschef Putin protestiert. Wegen angekündigter Demonstrationen sperrte die Polizei das Gerichtsgebäude heute weiträumig ab. Wie die Nachrichtenagentur Interfax meldet, nahmen Sicherheitskräfte den Oppositionspolitiker Udalzow fest. Der ehemalige deutsche Botschafter in Moskau, von Studnitz, sagte im Deutschlandfunk, das Gerichtsverfahren habe zweifellos einen politischen Hintergrund. Wenn Richter den Plädoyers der Staatsanwälte folgten, spreche dies nicht für die Unabhängigkeit der Justiz. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Löning, bezeichnete das Verfahren als völlig unverhältnismäßig. Bei der Aktion habe es sich allenfalls um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt, meinte der FDP-Politiker.<< (DLF, 14-Uhr-Nachrichten, 17.8.2012)
Auch hier ein „schwarzer Freitag“…….
Einen aktuellen Kommentar von Jan Gänger möchte ich noch anfügen http://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Putin-laesst-die-Maske-fallen-article6993096.html
Wenn hierzulande zukünftig (aber wohl dann doch eher unwahrscheinlicherweise) in den Kirchen zu laut gegen das Gebaren der „Reichen und Mächtigen“ und für stärkere menschliche Solidarität aller mit- und untereinander gepredigt werden sollte, dann wird die Bundeswehr den Laden schon ordentlich aufmischen. Denn das wäre bestimmt schon eine „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“ in den Augen unserer ReGIERigen.
Schließlich obliegt die alleinige Deutungshoheit darüber, ob so ein „katastrophischer Ausnahmezustand“ gegeben ist, ausschließlich unser politischen Führung. Aber dieses natürlich erst nach entsprechendem „Anstupser“ durch ihre „Vorgesetzten“ aus (Finanz)Wirtschaft und Industrie. Außerdem: In den Kirchen hat es bekanntlich in einem ehemals anderen Staat vor gut 2 Jahrzehnten auch mal angefangen…
Ausnahmezustand ist erreicht wenn CDUCSUFDPSPDGRÜNe < 5%.
Vermummungsverbot!
„In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.“
Soweit zur Ordnungswidrigkeit.
Damit soll nur die Verlogenheit des oben zitierten Lönings und unserer Regierung verdeutlicht werden.
Das Urteil wird hoffentlich keinen Bestand haben.
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