… und deshalb sagten sie zu ihm: wir werden dir zeigen, was eine HARKE ist. und so geschah es denn auch.
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/128848/der-fall-edathy-beweisstueck-kaffeemaschine
siehe beim spiegelfechter auch die leseranmerkungen.
Ganz einfach: Das Imperium schlägt zurück. Mit stammtischtauglichen Mitteln. Ich bin übrigens im Besitz von Nacktfotos. Meiner Kinder. So ziemlich von Geburt an. Die stehen nicht im Netz. Wenn sie denn mal drinstehen, wißt ihr, wer es nicht war, der sie reingestellt hat.
(So hab ich mich vor 22h geäußert. Im Übrigen bin ich „Spiegelfechters“ Meinung.)
Wie der NDR am Mittwoch erfahren hat, geht es laut Durchsuchungsbeschluss um Fotos und Filme, die Edathy zwischen 2005 und 2010 bei einer kanadischen Firma bestellt haben soll. Darauf sollen unbekleidete Jungen zwischen 8 und 14 Jahren zu sehen sein. Sexuelle Handlungen würden nicht gezeigt. Der Besitz derartigen Materials, bei dem die Genitalien der Minderjährigen nicht im Vordergrund stehen, ist in Deutschland nicht strafbar beziehungsweise am unteren Ende der Strafbarkeit angesiedelt. Damit ist der sogenannte minderschwere Fall gemeint. Allerdings begründen die Aufnahmen einen Anfangsverdacht, dass sich bei dem Politiker noch strafbare Aufnahmen finden könnten.
Falls dies stimmt, ist er erledigt.
…..“Darauf sollen unbekleidete Jungen zwischen 8 und 14 Jahren zu sehen sein.“….
……für welchen Zweck kauft einer sich derartige Fotos oder Filme?
ich weiß es nicht
Hat dies auf waltraudblog rebloggt.
@Altautonomer
Der „Fall“ Edathy SPD-MdB erinnert an den „Fall“ Tauss SPD-MdB 2009. Unabhängig von Handlungen innert der SPD-Faktion bleiben – und abgesehen von der Dubiosität des kanadischen „Kinderpornorings“ und der Frage, ob Fotos nackter Jugens unter 14 Jahre als solche „strafbar“ sein können -, einige konkrete Fragen: a) inzwischen ist hierzulande „Kinderporno“ auffm Rechner ´n Stichwort, das quasi-automatisch zur öffentlichen Vorverurteilung tendiert, b) wenn ich recht verstand gibt es eine Gemeinsamkeit Tauss/Edathy damals/heute: „Wie in meinem Fall war übrigens die Presse vor mir von den Büro- und Hausdurchsuchungen informiert.“ (Tauss). Was nun heißt das und ob mit oder ohne geflossene Gelder an Staatsanwälte und/oder Polizisten? Erfüllt Öffentlichkeit in diesem frühen „Fall“-Stadium nicht nur Mißachtung aller „privacy“, sondern stellt auch ein Dienstvergehen dar? Und, abschließend: hätte Herr Edathy den Schutz seines MdB-Privilegs als direkt gewählter Abgeordneter Wahlkreis Nienburg II/Schaumburg nicht grad jetzt gebraucht (sog. Immunität) … warum legte er selbst sein Mandat am 7. Februar 2014 nieder?
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