Ich gebe hier den Text einer Petition wieder, die man auf change.org unterschreiben kann:
Dort berichtet Andrea Schweizer über ihre Tochter und das unglaubliche Verhalten der Behörden:
>>Seit über vier Jahren führe ich als Mutter und als gesetzliche Betreuerin meiner inzwischen 21-jährigen, schwerbehinderten Tochter Valentina eine Klage vor dem Sozialgericht Konstanz gegen das Land Baden-Württemberg: Wir fordern das aG-Merkzeichen zurück!
Was das “aG”-Merkzeichen ist? „aG” steht für „außergewöhnlich gehbehindert” und wird im Schwerbehindertenausweis und im Parkausweis für Schwerbehinderte eingetragen.
Valentina hatte kurz vor oder während der Geburt eine Hirnblutung und leidet seither unter einer spastischen Halbseitenlähmung links, einem Gesichtsfeldausfall, einem nicht vorhandenen räumlichen Sehen, einer Beinlängendifferenz, einer fokalen Epilepsie, einer abgeschwächten Form des Asperger-Syndroms (Autismus) sowie einer globalen Entwicklungsverzögerung. Ihr starres und auf der linken Seite nicht durch Abrollen des Fußes mögliche Gangbild ist von Tagesform und Stresssituation abhängig und so nicht vorhersehbar.
Meine Älteste gehört zwar nicht in die Kategorie der „Beinamputierten, Kriegsversehrten, Rollstuhlfahrern oder auf ein Atemgerät angewiesenen Personenkreis“, trotzdem ist sie auf das aG-Merkzeichen angewiesen. Unter Zeitdruck, z.B. bei Arzt- oder Klinikbesuchen kann es durch weit entfernte Parkplätze schlimmstenfalls zu epileptischen Anfällen kommen, nach denen ein weiteres Laufen verständlicherweise undenkbar ist.
Trotz der über einjährigen Unterstützung durch einen Fachanwalt, trotz vieler ärztlicher Stellungnahmen von deutschlandweiten Spezialisten, trotz unzähliger von mir verfasster Widersprüche, erhielt ich bisher lediglich nicht nachvollziehbare Ablehnungen. Inzwischen ist das Verfahren auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Warum? Weil die zuständige Richterin auf unabsehbare Zeit erkrankt ist und für uns keine entsprechende Vertretung gefunden wurde. Unglaublich!
Ich klagte seinerzeit, weil die von der Regierung beschlossene stufenweise Änderung des sog. Bundesteilhabegesetzes, in dem u. a. auch Personen mit Bewegungseinschränkungen aufgrund von Hirnschädigungen bei der Erteilung des aG-Merkzeichens berücksichtigt werden sollten. Valentina hatte das Merkzeichen schon, wir wollen es wieder!
Bis zu ihrem 17. Lebensjahr hatte sie das „außergewöhnlich-gehbehindert“-Merkzeichen bereits. Wir brauchen es dringend zurück!
Liebe Grüße und mit Dank,
Andrea Schweizer<<
Ungerechtigkeit und Gerechtigkeit sind Schwestern.
Die erste führt ein scharfes Schwert.
Eigensinnig und parteiisch – wider die Gesetze der Harmonie – tritt sie obendrein auf die Waagschale und die
Augenbinde der Gerechtigkeit.
Kannte den Fall bereits und habe natürlich unterschrieben (bin auch gehbehindert mit Kennzeichen G und kann daher das krasse Versagen der Rechtsprechung am eigenen und bei weitem nicht so schlimm heimgesuchten Leibe nachempfinden) Ein altbekanntes Muster tritt hier auf perfide Weise auf: an den Schwächsten und Wehrlosen ist gut sparen … Obwohl: versagte hier die Rechtsprechung oder wurde
bewusst gutes Recht versagt, verweigert?
Soweit erkennbar sind die Sozial- und Fördersysteme inzwischen mit Ansprüchen derart überfrachtet, dass man behördlich zunehmend geneigt ist auch denen, die ein offenkundiges Anrecht haben, dieses zu versagen.
Inwieweit dabei der Status oder eine vermutete Wehrlosigkeit der Betreffenden eine Rolle spielt, vermag ich nicht zu sagen.
Zumindest lassen sich Anwartschaften hinauszögern, da die Sozialgerichte halber der Unzahl der anhängigen Fälle merklich überlastet sind.
Petitionen beschleunigen gemeinhin nichts.
Soweit erkennbar sind die Sozial- und Fördersysteme inzwischen mit Ansprüchen derart überfrachtet, dass man behördlich zunehmend geneigt ist auch denen, die ein offenkundiges Anrecht haben, dieses zu versagen.
Wegen ihrer finanziellen und personellen Unterversorgung allerdings – die dort dringend benötigten Mittel werden an andere (lukrativere) Bereiche ausgereicht. Allgemein ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass vor Allem in Sozialsystemen nach Kassenlage entschieden wird, beiläufig sogar grundgesetzwidrig.
Petitionen beschleunigen gemeinhin nichts.
Im Regelfall leider – aber: wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.
darf ich an sisyphus erinnern.
Allein in der Monotonie eines fruchtlosen Tuns einen Selbstzweck zu erkennen, wäre mir auf Dauer zu wenig.
da gebe ich dir unumwunden recht, aber …..
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