Ich gebe hier den Text einer Petition wieder, die man auf change.org unterschreiben kann:

Dort berichtet Andrea Schweizer über ihre Tochter und das unglaubliche Verhalten der Behörden:

>>Seit über vier Jahren führe ich als Mutter und als gesetzliche Betreuerin meiner inzwischen 21-jährigen, schwerbehinderten Tochter Valentina eine Klage vor dem Sozialgericht Konstanz gegen das Land Baden-Württemberg: Wir fordern das aG-Merkzeichen zurück! 

Was das “aG”-Merkzeichen ist? „aG” steht für „außergewöhnlich gehbehindert” und wird im Schwerbehindertenausweis und im Parkausweis für Schwerbehinderte eingetragen.

Valentina hatte kurz vor oder während der Geburt eine Hirnblutung und leidet seither unter einer spastischen Halbseitenlähmung links, einem Gesichtsfeldausfall, einem nicht vorhandenen räumlichen Sehen, einer Beinlängendifferenz, einer fokalen Epilepsie, einer abgeschwächten Form des Asperger-Syndroms (Autismus) sowie einer globalen Entwicklungsverzögerung. Ihr starres und auf der linken Seite nicht durch Abrollen des Fußes mögliche Gangbild ist von Tagesform und Stresssituation abhängig und so nicht vorhersehbar. 

Deshalb fordere ich das Sozialgericht Konstanz und das Landessozialgericht Stuttgart jetzt auch Valentina das aG-Merkzeichen wieder zu geben. Unterstützen Sie mich dabei, klaus?

Meine Älteste gehört zwar nicht in die Kategorie der „Beinamputierten, Kriegsversehrten, Rollstuhlfahrern oder auf ein Atemgerät angewiesenen Personenkreis“, trotzdem ist sie auf das aG-Merkzeichen angewiesen. Unter Zeitdruck, z.B. bei Arzt- oder Klinikbesuchen kann es durch weit entfernte Parkplätze schlimmstenfalls  zu epileptischen Anfällen kommen, nach denen ein weiteres Laufen verständlicherweise undenkbar ist.

Trotz der über einjährigen Unterstützung durch einen Fachanwalt, trotz vieler ärztlicher Stellungnahmen von deutschlandweiten Spezialisten, trotz unzähliger von mir verfasster Widersprüche, erhielt ich bisher lediglich nicht nachvollziehbare Ablehnungen. Inzwischen ist das Verfahren auf unbestimmte Zeit eingestellt.  

Warum? Weil die zuständige Richterin auf unabsehbare Zeit erkrankt ist und für uns keine entsprechende Vertretung gefunden wurde. Unglaublich!

Ich klagte seinerzeit, weil die von der Regierung beschlossene stufenweise Änderung des sog. Bundesteilhabegesetzes, in dem u. a. auch Personen mit Bewegungseinschränkungen aufgrund von Hirnschädigungen bei der Erteilung des aG-Merkzeichens berücksichtigt werden sollten. Valentina hatte das Merkzeichen schon, wir wollen es wieder!

Bis zu ihrem 17. Lebensjahr hatte sie das „außergewöhnlich-gehbehindert“-Merkzeichen bereits. Wir brauchen es dringend zurück! 

Nach diesem nunmehr vier Jahre andauernden Kampf für die Wiedererlangung des aG-Merkzeichens, für die Berechtigung einen Parkplatz zu nutzen, der meiner Tochter Leid erspart, der Epilepsie-Anfälle verhindern kann, muss nun endlich mal was passieren! Bitte helfen Sie mir dabei und fordern mit mir gemeinsam: „Gebt Valentina das aG-Merkzeichen zurück!“

Liebe Grüße und mit Dank,

Andrea Schweizer<<