In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr in der Frühe ist Ruhe zu bewahren. Ein Hustenanfall morgens um 4 gilt als nächtliche Ruhestörung.

Nun zum Blog: Gedacht ist er als Diskussionsforum – im Sinne der Meinungsfreiheit. Hier geäußerte Ansichten sind oft nicht meine eigenen.